Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Die VESTISCHE ARBEIT bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze anBeratung über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Auswahl- und Einstellungsverfahren.
Betriebliche Maßnahmen bei Arbeitgebern: kostenloses "Praktikum" zur Eignungsfeststellung im Vorfeld einer Beschäftigung bis zu 4 Wochen.
Lohnkostenzuschüsse
EGZ (Eingliederungszuschuss) für Arbeitnehmer/innen mit Vermittlungshemmnissen, 50% Zuschuss für bis zu 6 Monate, in Abhängigkeit von der Minderleistung bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz.
EGZ (Eingliederungszuschuss) für "Ältere", bis zu 36 Monate bei einer Staffelung von jeweils 12 Monaten zu 50%, 40%, 30%.
EGZ (Eingliederungszuschuss) für jüngere Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, für bis zu 12 Monate zwischen 25% und 50% Zuschuss.
Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss, 50% Zuschuss für bis zu 12 Monate. Ein Teil des Zuschusses muss für die Qualifizierung verwendet werden.
Einzelfallförderung eines zukünftigen Mitarbeiters bzgl. notwendiger Befähigungsnachweise wie z. B. Staplerschein, Gefahrengutschein etc. bei schriftlicher Einstellungszusage.
Fortbildungen bis zu 6 Monaten.
Kurzfristige Qualifizierung
Von bis zu 12 Wochen.
Betriebliche Umschulungen
Erreichen eines Berufsabschlusses für Arbeitssuchende im Betrieb mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten in Vollzeit. (Berufs-) Abschluss vor einer zuständigen Kammer. 100%-Finanzierung durch einen Bildungsgutschein.
Förderung der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben durch Eingliederungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse, Arbeitshilfen etc. wird von der Vestischen Arbeit angeboten.
