Sozialpass
Merkblatt zum Recklinghausen-PassDie Stadt Recklinghausen versteht sich als örtliche Gemeinschaft, die dem Ge-meinsinn und der Zusammengehörigkeit verpflichtet ist. Auf der Grundlage dieses Selbstverständnisses ermöglicht es die Stadt - trotz schwerer finanzieller Zei-ten - einkommensschwachen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermäßigten Preisen städtische Angebote in den Bereichen Volkshochschule, Musikschule, Museen, Volkssternwarte, Stadtbücherei, Ferientreff, städtische Theater- und Konzertveranstaltungen sowie der Frei- und Hallenbäder wahrzunehmen.
Als Berechtigungsnachweis dient der Recklinghausen-Pass. Dieser wird auf der Grundlage der nationalen Armutsrisikogrenze haushaltsbezogen nach einer Richtlinie der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) überall in Europa nach derselben Methode festgestellt und ausgegeben.
Wer ist berechtigt?
Einzelne Personen oder alle Mitglieder eines Haushaltes, deren Gesamteinkommen die für den Haushalt maßgebliche individuell ermittelte Armutsrisikogrenze unterschreitet. Diese bemisst sich zurzeit (bis 2010) aus dem Basisbetrag von 1.000,-- EUR plus 500,-- EUR pro Haushaltsangehörige ab 14 Jahre bzw. 300,-- EUR pro Haushaltsangehörige bis 14 Jahre.
Antragstellung wo?
Bei der Stadt Recklinghausen im Fachbereich Soziales und Wohnen, Stadthaus A, Rathausplatz 4. Dort wird der Recklinghausen-Pass ausgegeben, auf dem alle berechtigten Personen des Haushaltes aufgeführt sind. Damit kann man bei den oben genannten Stellen seine Berechtigung auf Gebühren- oder Eintrittsermäßigungen nachweisen. Für die Ermäßigungen selbst sind die Stellen zuständig, deren Angebote man wahrnehmen will.
Was ist nachzuweisen?
Die persönlichen Voraussetzungen, insbesondere das gesamte Einkommen aller Personen, die zu einem Haushalt gehören, der den Recklinghausen-Pass in Anspruch nehmen will (§ 4 der RE-Pass-Satzung). Zum Nachweis gehören - ohne jede Ausnahme - alle Einkünfte, die erzielt werden, z. B. die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, die Rente, sonstige Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld, Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte. Lassen Sie sich vor Antragstellung beraten, was Sie im Einzelnen nachweisen müssen.
Datenschutz?
Sie erhalten beim Fachbereich Soziales und Wohnen einen Vordruck "Datenschutzrechtliche Einwilligung". Nur wenn auf diesem alle künftigen erwachsenen RE-Pass-Berechtigten Ihres Haushaltes durch Unterschrift ihre Einwilligung zu den dort genannten persönlichen Angaben erteilt und eine Person als Antragsbevollmächtigte benannt haben, kann der Antrag bearbeitet werden.
Mitwirkungspflichten?
Jeder Inhaber eines Recklinghausen-Passes ist verpflichtet, Änderungen in seinen Einkommens- oder Haushaltsverhältnissen, die zu einem Wegfall der Zugehörigkeit zur Zielgruppe führen könnten, unverzüg-lich dem Fachbereich Soziales und Wohnen anzuzeigen.
Missbrauch?
Jeder Missbrauch ist untersagt. Der Recklinghausen-Pass ist personengebunden und gilt nur in Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis (!). Der Recklinghausen-Pass hat besondere Merkmale und eine besondere individuelle Nummer. Er ist nicht übertragbar - auch nicht leihweise. Anhand der besonderen Merkmale kann überprüft werden, ob der Ausweis nachgemacht oder gefälscht wurde - Straftatbestand der Urkundenfälschung - oder unberechtigt benutzt wird - Straftatbestand des Betruges.
