Unser Angebot:
Die VESTISCHE ARBEIT Herten bietet viel, nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber
Alle hier beschriebenen Möglichkeiten gelten für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Ausreichende Finanzen stehen für die Förderung der Arbeitsaufnahme zur Verfügung. Mit diesem Geld werden neben den Zusatzjobs ("1-Euro-Jobs") eine Vielzahl von Förderleistungen finanziert. Dazu gehören die Erstattung von Bewerbungskosten genauso wie Reha-Leistungen für die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und die Übernahme von Qualifizierungskosten.
Die Entscheidung über eine Förderung ist immer eine Entscheidung im Einzelfall. Es wird nicht einfach ein Standartkatalog von Prüfkriterien abgearbeitet, die erfüllt sein müssen.
Arbeitskräfte kennen lernen und am Arbeitsplatz qualifizieren
Ob die neue Kraft wirklich zum Unternehmen passt, lässt sich nicht immer im Rahmen des normalen Bewerbungsverfahrens entscheiden. In einem Praktikum (Trainingsmaßnahme gem. §48 SGBIII), das bis zu mehrere Wochen dauern kann, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, einander besser kennen zu lernen. Im Mittelpunkt steht dabei die für den jeweiligen Arbeitsplatz benötigten Kenntnisse. Die entstehenden Kosten für den Arbeitsweg oder die erforderliche Berufskleidung zahlt die VESTISCHE ARBEIT. Voraussetzung ist, dass die VESTISCHE ARBEIT das Praktikum vorher genehmigt.
Die kurzfristige Qualifizierung geht noch einen Schritt weiter. Ist der Bewerber oder die Bewerberin aus Sicht des Unternehmens an sich geeignet für den zu besetzenden Arbeitsplatz, aber es fehlt noch der eine oder andere Nachweis, übernimmt die VESTISCHE ARBEIT die Kosten für die notwendige Qualifizierung. Das können die Kosten für den Erwerb von LKW-, Bus- und Staplerscheinen oder der Röntgenschein für die Arzthelferin, Computerkurse oder andere Prüfungen sein. Voraussetzung ist hier eine Einstellungszusage des Betriebes.
50 % Zuschuss zu den Bruttolohnkosten
Hat ein Arbeitssuchender Vermittlungshemmnisse, können Arbeitgeber bei der Einstellung einen Zuschuss von bis zu 50 % der Bruttolohnkosten für die Dauer von bis zu sechs Monaten erhalten. Dabei muss es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer handeln, deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände (bspw. Alter, gesundheitliche Probleme, mangelnde Sprachkenntnisse oder Langzeitarbeitslosigkeit) erschwert ist.
Ausbildungsförderung und Umschulungen
Betriebe, die für einen der bislang unversorgten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz bereitstellen, können einen unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss von 3000 Euro erhalten. Dies hängt vom Einzelfall ab.
Menschen, die mit ihrem erlernten Beruf bisher keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können im Rahmen einer betrieblichen Umschulung, eine verkürzte zweijährige Ausbildung inklusive Berufsschule absolvieren. Dabei übernimmt die VESTISCHE ARBEIT Fahrtkosten, Prüfungsmaterialien und Schulbücher. Die Umschüler erhalten weiterhin Arbeitslosengeld II zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts. Eine solche Umschulung ist in allen Berufsbildern möglich. Die in Frage kommenden Bewerber durchlaufen Eignungstests. Alle Unternehmen, die als Ausbildungsbetrieb zugelassen sind, kommen als Umschulungsbetrieb in Frage, wenn sie erstmalig ausbilden oder einen zusätzlichen Umschulungsplatz einrichten.
Jedem sein (ein) Angebot
Sprachkurse, Alphabetisierung, präventive Maßnahmen an Schulen, betriebliche oder überbetriebliche Qualifizierung, Förderung oder Vorbereitung der Selbständigkeit, sinnvolle Tätigkeiten im sozialen Bereich, der Verbesserung der Infrastrukur oder der Umwelt gefällig? Für (beinahe) jeden Bedarf existieren Möglichkeiten für Arbeitssuchende.
Fragen zu diesen Leistungen?
Betriebe können sich mit ihren Fragen rund um die Einstellung von zukünftigen Mitarbeitern, die bisher im ALG-II-Bezug standen, an die VESTISCHE ARBEIT Herten wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 02366/ 023 66/ 18 10 - 160, Fax: -150 zu erreichen (montags bis donnerstags in der Zeit von 8 - 16 Uhr und freitags von 8- 12.30 Uhr). Per Mail können die Fragen an die Mailadresse VESTISCHE-ARBEIT.Herten@arge-sgb2.de gerichtet werden.
Arbeitssuchende wenden sich direkt an ihren "Persönlichen Ansprechpartner", "Fallmanager" oder "Arbeitsvermittler".
