Sozialpass
Die Stadt Haltern am See händigt auf Antrag den sogenannten "Freizeitausweis" aus.
Dieser Ausweis kann von allen Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbew.leistungsgesetz sowie von Bürgern, die eine Rundfunkgebürhenbefreiung vorweisen können, beantragt werden.
Mit diesem Ausweis kann der Ausweisinhaber Gebührenvergünstigungen für die städt. Bäder, die Musikschule, die VHS, kulturelle u. sonst. Veranstaltungen der Stadt Haltern am See, die Halterner Tafel und die Stadtbücherei erhalten.
Zuständig für die Ausgabe der Freizeitausweise ist das örtliche Sozialamt.
Ansprechpartnerin hier ist:
Frau Sabine Jahnke
Rathaus
1. Etage / Zimmer 1.08
Dr. Conrads-Str. 1
Haltern am See
Tel. 02364 / 933 231
Der Beschluss, einen Freizeitausweis einzuführen, wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 14.04.1987 getroffen.
