Sozialpass
Gladbeck-Card
Die Gladbeck-Card wird von der Stadt Gladbeck herausgegeben, um bestimmten Personengruppen die verstärkte Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Mit der Gladbeck-Card wird eine generelle 50 % ige Ermäßigung in folgenden Dienststellen gewährt:
- Hundesteuer für einen Hund beim Amt für kommunale Finanzen/Abteilung Steuern und Abgaben
- Besuch der Musikschule
- Eintritt für die Bäder der Stadt Gladbeck
- Jahresgebühr bei der Stadtbücherei
- Teilnahme an Kursen der Volkshochschule
- Eintritt für bestimmte Veranstaltungen in der Mathias-Jakobs-Stadthalle
Eventuell weitere in Frage kommende Ermäßigungen erfragen Sie bitte bei den entsprechenden Dienststellen.
Die Gladbeck-Card erhalten Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren vorliegt.
Die Gültigkeit der Gladbeck-Card beträgt ein Jahr.
Für Personen, deren Voraussetzungen zum Erhalt der Gladbeck-Card sich voraussichtlich nicht ändern werden, kann im Einzelfall die Gültigkeit bis zu 3 Jahren betragen.
Zuständige Dienststelle:
BürgeramtNeues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Umgebungsplan Raum: 080
Telefon
0 20 43 - 99 29 99
Fax
0 20 43 - 99 13 21
buergeramt@stadt-gladbeck.de
Öffnungszeiten
Montag 08:30-15:30 Uhr
Dienstag 08:30-15:30 Uhr
Mittwoch 08:30-15:30 Uhr
Donnerstag 08:30-19:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 - 12:30 Uhr; sowie nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner:
- Frau Silke Döding (Leitung)
- Frau Sigrid Beuster
- Frau Petra Friedrich
- Frau Inge Hönisch
- Frau Helene Köhler-Lampatz
- Frau Barbara Kuhn
- Frau Sabine Lasch
- Frau Susanne Matyar
- Herr Jan Metten
- Herr Fred Redmann
- Frau Irmgard Speer
- Herr Dirk Sypitzki
Kosten:
keineUnterlagen:
Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfebescheid, Gewährung der Rundfunkgebührenbefreiung u.ä.