ARGE-Recklinghausen

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Sozialpass

Gladbeck-Card

Die Gladbeck-Card wird von der Stadt Gladbeck herausgegeben, um bestimmten Personengruppen die verstärkte Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Mit der Gladbeck-Card wird eine generelle 50 % ige Ermäßigung in folgenden Dienststellen gewährt:

  • Hundesteuer für einen Hund beim Amt für kommunale Finanzen/Abteilung Steuern und Abgaben
  • Besuch der Musikschule
  • Eintritt für die Bäder der Stadt Gladbeck
  • Jahresgebühr bei der Stadtbücherei
  • Teilnahme an Kursen der Volkshochschule
  • Eintritt für bestimmte Veranstaltungen in der Mathias-Jakobs-Stadthalle

Eventuell weitere in Frage kommende Ermäßigungen erfragen Sie bitte bei den entsprechenden Dienststellen.

Die Gladbeck-Card erhalten Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren vorliegt.

Die Gültigkeit der Gladbeck-Card beträgt ein Jahr.

Für Personen, deren Voraussetzungen zum Erhalt der Gladbeck-Card sich voraussichtlich nicht ändern werden, kann im Einzelfall die Gültigkeit bis zu 3 Jahren betragen.


Zuständige Dienststelle:

Bürgeramt
Neues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck

Umgebungsplan Raum: 080

Telefon
0 20 43 - 99 29 99
Fax
0 20 43 - 99 13 21
E-Mail
buergeramt@stadt-gladbeck.de

Öffnungszeiten
Montag 08:30-15:30 Uhr
Dienstag 08:30-15:30 Uhr
Mittwoch 08:30-15:30 Uhr
Donnerstag 08:30-19:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 - 12:30 Uhr; sowie nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner:

  • Frau Silke Döding (Leitung)
  • Frau Sigrid Beuster
  • Frau Petra Friedrich
  • Frau Inge Hönisch
  • Frau Helene Köhler-Lampatz
  • Frau Barbara Kuhn
  • Frau Sabine Lasch
  • Frau Susanne Matyar
  • Herr Jan Metten
  • Herr Fred Redmann
  • Frau Irmgard Speer
  • Herr Dirk Sypitzki

Kosten:

keine

Unterlagen:

Schwerbehindertenausweis, Sozialhilfebescheid, Gewährung der Rundfunkgebührenbefreiung u.ä.
ARGE Vestische Arbeit | vestische-arbeit@arge-sgb2.de