Dienstleistungen
Grundsicherung des Lebensunterhaltes und Integration in Arbeit
Wenn Sie bedürftig sind, können Sie
- Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- vermittlerische Hilfen in Arbeit oder Ausbildung (Integrationshilfen) von den MitarbeiterInnen der Teams "Leistungen" und "Markt und Integration" (Fallmanagement) erhalten.
Grundsicherung des Lebensunterhaltes
Die Höhe der gesetzlichen Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld beträgt seit dem 01.07.2008:
- Für Alleinerziehende oder Alleinstehende 351,00 €
- Für (Ehe)-Partner je 316,00 €
- Für sonstige erwerbsfähige Angehörige (ab 15 Jahre) 281,00 €
- Für Kinder im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 211,00 €
Hinzu kommen noch ggf. Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. als Ernährungszulage (medizinisch begründet), bei Schwangerschaft und Geburt, Alleinerziehung sowie zur Erstausstattung einer Wohnung.
Ein Beispiel: Beziehen beide (Ehe)-Partner Arbeitslosengeld II, erhalten sie zusammen einen Regelsatz von 632,00 € und darüber hinaus die angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.
Integrationshilfen
Integrationshilfen sind Beratungs-, Vermittlungs- und Förderangebote, die Ihnen helfen, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden.
Hierzu zählen z.B.
- umfangreiche Bewerbungshilfen
- finanzielle Hilfen bei Aufnahme einer Arbeitstätigkeit oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Arbeitsgelegenheiten
Bei persönlichen Problemen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern oder erschweren, können zusätzliche Hilfen beansprucht werden, z.B.
- Sicherstellung der Kinderbetreuung
- Schuldnerberatung
- psychosozialen Beratung
- Suchtberatung
