ARGE-Recklinghausen

Zum Inhalt

Antragstellung

Als hilfebedürftige arbeitsuchende Person melden Sie sich bitte zunächst persönlich in unserem Kundencenter (Wilhelmstr. 10, I. -Obergeschoss). Mit der Aufnahme der persönlichen Daten Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird der für die evtl. spätere Leistungsgewährung wichtige Zeitpunkt der Antragstellung registriert. Der Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch bei Ihrem künftigen persönlichen Ansprechpartner wird mit Ihnen vereinbart; es wäre sinnvoll, wenn Sie für die Einschätzung Ihrer individuellen Lebenssituation wichtigen Unterlagen mitbringen würden. Wenn Ihnen nicht sofort eine Beschäftigung zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit angeboten kann, erhalten Sie den förmlichen Antrag auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende. Diesen können Sie zu einem vereinbarten Termin zusammen mit den erforderlichen Antragsunterlagen in der Leistungsstelle einreichen.

Grundsätzlich müssen bei Antragstellung vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Reisepass bei ausländischen Antragstellern
  • Mietvertrag und Nachweise über Heizkosten
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen: z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld, Kindergeldzahlungen
  • lückenlose Kontoauszüge aller Konten mindestens der letzten drei Monate für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft.
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Kfz-Scheine)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummer, Kindergeldnummer

Zusätzlich können erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, ggf. Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- oder Wohnungseigentum Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, etc.
ARGE Vestische Arbeit | vestische-arbeit@arge-sgb2.de