Markt und Integration
Der Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt setzt das Bemühen um Eingliederung in Arbeit voraus.
Zu den aktiven Leistungen zählen alle Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die der (Re-)Integration in den 1. Arbeitsmarkt oder den Ausbildungsmarkt dienen, diese fördern oder auf eine solche vorbereiten.
In diesem Zusammenhang ist jeder, dem die Aufnahme einer Erwerbsfähigkeit zugemutet werden kann, verpflichtet, alles daran zu setzen, die Erwerbslosigkeit zu beenden, um künftig seinen Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren.
Dabei können und wollen wir Sie mit Hilfe von
- Vermittlungshilfen und
- gezieltem Fallmanagement
unterstützen.
Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II steht während der Zeit des Leistungsbezugs ein Fallmanager oder eine Integrationsfachkraft als persönlicher Begleiter zur Seite. Gemeinsam sollen (Wieder-) Eingliederungsstrategien entwickelt werden.
Dieser Ansprechpartner steht Ihnen hierbei für Ihre individuellen Belange zur Seite und erörtert mit Ihnen gemeinsam die weiteren Schritte zur Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung.
Diese werden dann im Rahmen einer Vereinbarung festgehalten.
