ARGE-Recklinghausen

Zum Inhalt

Allgemeine Informationen

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus.

Die Antragsannahme erfolgt deshalb ausschließlich in einem persönlichen Beratungs- gespräch im Rahmen eines vereinbarten Termins bei Ihrer zuständigen Leistungs- sachbearbeiterin oder beim Leistungssachbearbeiter. Die Zuständigkeit orientiert sich am Namen der ältesten Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch Ihnen dabei zu helfen vorrangige Ansprüche zu erschließen.

Die Vorteile einer Terminvereinbarung für Sie und für uns liegen auf der Hand:

  • Vermeidung von Wartezeiten
  • Verlässliche Terminplanung und vorbereitete Termine mit der erforderlichen Zeit ohne den Druck der noch Wartenden

So vermeiden wir endlose Wartezeiten auf übervollen Fluren. Selbstverständlich gilt der Tag der Terminvereinbarung bereits als Datum der Antragstellung, wenn sich ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt herausstellt.

ARGE Vestische Arbeit | vestische-arbeit@arge-sgb2.de