Leistungen zum Lebensunterhalt
Die Höhe der gesetzlichen Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld beträgt derzeit:
- Für Alleinerziehende oder Alleinstehende 347 Euro
- Für (Ehe)-Partner je 312 Euro
- Für sonstige erwerbsfähige Angehörige (ab 15 Jahre) 278 Euro
- Für Kinder im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro
Hinzu kommen noch ggf. Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u. a. als Ernährungszulage (medizinische begründet Mehrkosten für Ernährung), bei Schwangerschaft und Geburt, Alleinerziehung , Klassenfahrten sowie zur Wohnungserstausstattung.
Ein Beispiel: Beziehen beide (Ehe)-Partner Arbeitslosengeld II, erhalten sie zusammen einen Regelsatz von 622 Euro plus die Übernahme der angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.
Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden ermittelt aus dem Produkt aus angemessener Wohnraumgröße und angemessenem qm-Preis. Dieser beträgt zur Zeit in Datteln 4,40 € Kaltmiete ohne Nebenkosten. Als angemessene Wohnungskosten werden gelten daher
| für Singelhaushalte 45 qm | entsprechend 198,- € Kaltmiete |
| für zwei Personen-Haushalten 60 qm | entsprechend 264,- € Kaltmiete |
| für drei Personen-Haushalten 75 qm | entsprechend 330,- € Kaltmiete |
| für vier Personen-Haushalten 90 qm | entsprechend 396,- € Kaltmiete |
| für jede weitere Person 15 qm | zusätzlich also 66,- € Kaltmiete |
Die angemessenen Heizkosten werden jährlich für die verschiedenen Heizarten neu festgesetzt.
