ARGE-Recklinghausen

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Antragsaufnahme

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber ihren eigenen Lebensunterhalt und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erfolgt erst ab Antragstellung.

Der Antrag ist persönlich in der Bezirksstelle nach Terminvereinbarung zu stellen. Termine zur Antragsannahme können Sie persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 02363/373610 vereinbaren.

Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie entweder im Downloadcenter oder persönlich am Empfang in der Bezirksstelle.

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