ARGE-Recklinghausen

Zum Inhalt

Fördermöglichkeiten

Für Arbeitgeber steht ein breites Spektrum an Hilfestellungen zur Verfügung. Voraussetzung ist natürlich, dass der potentielle Arbeitnehmer ein Kunde (Leistungsbezieher) der VESTISCHEN ARBEIT ist.

Rufen Sie uns einfach an, wir beraten sie gerne!

Beispielhaft Fördermöglichkeiten:
Vorbemerkung: Alle genannten Paragraphen beziehen sich auf das Dritte Sozialgesetzbuch (SGBIII) oder werden gesondert ausgewiesen. Aufzählung ohne Gewähr und Vollständigkeit.

  • kostenloses Praktikum zur Erprobung und Wissensvermittlung am Arbeitsplatz (§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Dauer maximal 4 Wochen
  • Lohnkostenzuschüsse (EGZ §§ 217, 218ff.):
    • Einstellungszuschuss
    • Höhe: Staffelung nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Qualifikation
    • EGZ für über 50jährige (§412i i.V.m. §218)
    • Höhe: bis zu 36 Monate; Staffelung 12 Monaten 50%, 40%, 30%
  • Qualifizierung potentieller Mitarbeiter
    • à Prüfungen wie bspw. Röntgenschein, Staplerschein, Gefahrengutschein, etc.
    • Voraussetzung dafür: schriftliche (formlose) Einstellungszusage
    • à kurzfristige Qualifizierung bis zu 8 Wochen wie bspw. Fremdsprachenkenntnisse, EDV, etc
    • à Fortbildungen bis zu 6 Monaten (§77ff.)
    • à betriebliche Umschulungen
ARGE Vestische Arbeit | vestische-arbeit@arge-sgb2.de